Die Mitgliederversammlung des EV Ravensburg hat einstimmig eine neue Satzung beschlossen. Zum einen entspricht die EVR-Satzung damit den aktuellen Forderungen, die das Finanzamt zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit stellt. Zum anderen gibt es mit der neuen Satzung auch einige neue Regelungen zur Struktur und zu Entscheiden im EVR.

An der Spitze des Vereins wird künftig neben dem 1. und dem 2. Vorsitzenden auch ein 3. Vorsitzender stehen. Der Vereinsausschuss umfasst künftig neben den Vorstandsmitgliedern und Abteilungsleitungen noch fünf weitere Personen, die von der Mitgliederversammlung zu wählen sind. Mit dieser neuen Vorstandsstruktur will sich der EVR personell breiter aufstellen und so den immer differenzierteren Aufgaben an eine Vereinsleitung gerecht werden.

Neben einer neuen Wahlordnung, die künftig für den ersten Wahlgang das Erreichen einer absoluten Mehrheit vorschreibt, gibt es auch für die Stimmberechtigung in der Jugendversammlung eine neue Regelung. Stimmberechtigt sind neben den Jugendlichen ab 16 Jahren künftig nur noch diejenigen Eltern, die auch selbst Vereinsmitglied sind. Eltern ohne EVR-Mitgliedschaft haben unverändert Teilnahme- und auch Rederecht, aber kein Stimmrecht mehr.